Bitte entsorgen Sie Altbatterien und Akkumulatoren, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterie-Gesetz (BattG § 11) ausdrücklich verboten an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab, damit Rohstoffe und mögliche Schadstoffe gezielt verwertet werden können. Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. Dies gilt für Mengen, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
ACHTUNG BRANDGEFAHR:
Bei der Rücksendung mehrerer gebrauchter LithiumPolymerbatterien bitte die Kontaktflächen (+ und -) der Batterien isolierend verkleben!
Andernfalls besteht die Möglichkeit eines Brandes durch Kurzschluss. Batterien vor Rückgabe entladen!
Auf diese Pflicht weist die durchgestrichene Mülltonne hin, die auf allen Verpackungen von Batterien aufgedruckt ist. Außerdem finden Sie dort auch die chemischen Symbole der Stoffe Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg), sofern diese in Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte enthalten sind.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Weitere Informationen zum Batterie-Gesetz finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter www.bmu.de/abfallwirtschaft oder beim 'Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien' unter www.grs-batterien.de.